„Kuhpatent“ von EU-Patentamt bestätigt
Das Europäische Patentamt (EPA) hat den Sammeleinspruch verschiedener Bauern- und Naturschutzverbände gegen das sogenannte Kuhpatent abgelehnt. Dieses erstreckt sich auf markergestützte Verfahren zur Auswahl von Rindern, die eine bestimmte Genvariante (DGAT 1) in sich tragen. Diese natürlich vorkommende genetische Ausstattung ist für eine hohe Milchleistung und günstige Milchzusammensetzung mitverantwortlich. Die Patentprüfer begründeten ihre Entscheidung laut Dow Jones News in München mit der nicht ausreichenden Evidenz des Haupteinwandes, wie ein EPA-Sprecher in München mitteilte.
Genetische Eingriffe erhöhen Tierleid
Die Verbände hatten argumentiert, das durch die gentechnischen Veränderungen verursachte Leiden der Tiere sei unverhältnismäßig. Vor dem Patentamt demonstrierten gestern nach Polizeiangaben friedlich rund 200 Vertreter. Die Umweltschutzorganisationen fordern nach der Ablehnung des Einspruchs schärfere Regelungen, die ein Verbot der Patentierung von Nutztieren, des Zuchtverfahrens und von Genen vorsehen. (AIZ)

