Brexit-Abkommen bringt auch gute Nachrichten

Die gute Nachricht aus Sicht der Landwirtschaft: Der Handel mit Agrarprodukten zwischen der EU und Großbritannien bleibt damit auch in Zukunft zollfrei. Quoten werden nicht eingeführt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bezeichnete die Einigung darum als „ein wichtiges Signal für die Aufrechterhaltung der beiderseitigen Handelsbeziehungen“. Das bedeutet mehr Kontrollen und bürokratischen Aufwand für Exporte der EU-Landwirtschaft auf die Insel und Importe aus dem Vereinigten Königreich in die EU. Für Inspektionen, Grenzabfertigung und Transaktionskosten erwartet das Bundeslandwirtschaftsministerium Kosten in Höhe von rund 10 Prozent des Warenwerts. Insbesondere zu Jahresbeginn sind aufgrund der neuen Kontrollen Verzögerungen und administrative Probleme an der Grenze möglich.

Lebensmittelimporte aus dem Vereinigten Königreich werden nämlich künftig grundsätzlich denselben Kontrollen unterliegen wie Importe aus sonstigen Drittstaaten. Importe von Pflanzenbestandteilen und Fleischprodukten aus Großbritannien müssen ab dem 1. Januar 2021, soweit das EU-Recht dies vorschreibt, unter anderem von entsprechenden Zertifikaten begleitet werden.

Ursprungsregeln sollen garantieren, dass – vor allem bei zusammengesetzten Produkten – nur Erzeugnisse mit Ursprung in Großbritannien zollfrei über die Grenze gelangen. Laut EU-Kommission konnte die EU hier ihre Position in den Verhandlungen durchsetzen und vergleichbare Ursprungsregeln wie mit anderen Handelspartnern vereinbaren.

Ein Schutz künftiger geografischer Herkunftsangaben wird in dem Handelsabkommen nicht vereinbart. Lediglich die bestehenden Herkunftsbezeichnungen bleiben geschützt. Im Handelsabkommen ist eine allgemeine Klausel enthalten, dass die Parteien künftig gemeinsam neue Regeln vereinbaren können.

Mit dem Abkommen verpflichten sich beide Seiten, ein gleiches Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. Ein Wettlauf um Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Umwelt- oder Sozialstandards oder staatliche Beihilfen soll verhindert werden.

Nicht durchgesetzt hat die EU ihre Forderung, dass Großbritannien die Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anerkennt. Auch ist das Königreich nicht daran gebunden, neue EU-Standards nachzuvollziehen. Somit ist aus Sicht der Berliner Agrarressorts schwer einzuschätzen, wie effektiv die Regeln für ein gleiches Wettbewerbsumfeld funktionieren werden, schreibt agrarheute.com .

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