Deutschland: Jäger angeklagt, weil er Wolf erschossen hat

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In Potsdam (Deutschland) muss sich zum ersten Mail ein Jäger vor Gericht verantworten, da er einen Wolf erschossen hat.

Bei dem Fall hat der angeklagte Jäger Johannes B. (61), ein Niederländer, in einem Waldgebiet in Rabenstein, zwischen Rädigke und Grubo (Landkreis Potsdam-Mittelmark) einen Wolf erschossen. Der Tatverdächtige muss such deshalb verantworten einen Wolf, ein Tier einer streng geschützten Art, erschossen zu haben.

Zu dem Vorfall soll es gekommen sein, als der Hund mehrere Jagdhunde angegriffen und verletzt hat. Nachdem der Jäger in die Hände geklatscht hat und einen Warnschuss abgegeben hat soll er den Wolf erschossen haben, da dieser nicht von den Jagdhunden abließ Für den Anwalt des Angeklagten ist der Sachverhalt klar, so so sei es rechtlich klar, dass ein Jäger in einer Notsituation wie dieser, zur Verteidigung der Jagdhunde, auch eine Wolf erschießen darf.

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