Gesetze für Veterinäre angepasst

Neben einem neuen Tierärztegesetz wurden im Gesundheitsausschuss des Nationalrats auch Adaptierungen bezüglich Mitgliedschaft im Tierärztekammergesetz vorgenommen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen. “Die tierärztliche Tätigkeit hat sich aufgrund geänderter wirtschaftlicher, demografischer, aber auch wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen verändert. Der Trend geht vom Ein-Mann-Unternehmen hin zu gemeinschaftlichen Praxen, wo vermehrt auch Tierärztinnen tätig sind. Für diese neuen Anforderungen schaffen wir angepasste moderne Regelungen”, verweist ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl darauf, dass die Qualitätssicherung stets im Vordergrund steht, sowohl bei der Arzneimittelverwendung als auch bei den Standards im Sinne der Tiergesundheit.”Das tierärztliche Berufsbild hat sich in den letzten Jahrzehnten geändert: Sei es der Wunsch vieler Tierärztinnen und Tierärzte, die Patientenbetreuung verstärkt durch Kooperation von Einzel- oder durch Gruppenpraxen flexibler zu gestalten, sei es, dass vor allem Kleintierpraxen ein erweitertes Tätigkeitsfeld erfahren oder aber auch, dass neue tierärztliche Berufsfelder durch den wissenschaftlichen Fortschritt entstanden sind. Umso wichtiger ist es, dass wir nun durch Adaptierungen ein klares und einheitliches Berufsrecht schaffen”, so Eßl.

“Indem wir die Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit, der Gründung und den praxisorientierten Betrieb von Gemeinschaftspraxen oder privaten Tierkliniken, aber auch die Möglichkeit von mehreren Berufssitzen schaffen, soll auch die tierärztliche Versorgung in Gebieten mit schwacher Infrastruktur sichergestellt werden”, betont der ÖVP-Tierschutzsprecher. Zudem werden mit dem neuen Gesetz Strukturen geschaffen, um die Notversorgung in der Nacht oder am Wochenende sowohl im Nutztierbereich als auch bei Heim- und Kleintieren in allen Regionen Österreichs zu regeln.

“Wir haben mit diesen Novellierungen einen großen Schritt in Richtung Qualität in der medizinischen Versorgung unserer Tiere geschafft, aber auch notwendige Weichenstellungen für eine transparente Berufsausübung der Tierärzte”, so Eßl.

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