Härtefallfond geht in die Verlängerung

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Die Bundesregierung, namentlich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, hat sich verständigt, den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft bis März 2021 offen zu halten. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Land- und Forstwirtschaft sind weiter stark zu spüren. Um die Betriebe bestmöglich zu unterstützen, wird nun die Richtlinie überarbeitet und ausgeweitet.

Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden. Auch der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert. Ansuchen können nunmehr für den Zeitraum von 16.3.2020 bis 15.03.2021 monatsweise gestellt werden. Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können Bewirtschafter zukünftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten bis zu 6.000 Euro Comeback-Bonus). Die Mindestauszahlung beträgt weiterhin pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1.000 Euro.

Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten? Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt. Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.

Wie funktioniert die Abwicklung? Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.

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