Malaysia klagt EU wegen Benachteiligung

Die EU möchte Palmöleinfuhren für die Herstellung von Biodiesel bis 2030 auslaufen lassen. Gegen diese Benachteiligung klagt Malaysia vor der Welthandelsorganisation (WTO). Konkret macht die EU die Erzeugung von Palmöl für die Zerstörung von Regenwald verantwortlich, weshalb der Anteil von Rohstoffen mit hohem Risiko von Landnutzungsänderungen (iluc) in Biotreibstoffen in der EU bis 2023 nicht erhöht werden und zwischen 2024 und 2030 auslaufen soll.

Die EU-Mitgliedstaaten sind zurzeit dabei, die entsprechende Verordnung über erneuerbare Energie (REDII) von 2018 umzusetzen. Frankreich hat bereits Steuervorteile für Biodiesel aus heimischen Ölsaaten beschlossen. Biodiesel aus Palmöl wird vom Steuervorteil in Frankreich ausgeschlossen. Malaysia, der große Palmöllieferant neben Indonesien, kritisiert Wettbewerbsverzerrungen, die nach seiner Ansicht gegen die Regeln im Welthandel verstoßen. Zudem sei es falsch, dass Palmöl auf Kosten des Regenwaldes erzeugt werde.

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