Salzburger Wolfsverordnung tritt in Kraft

Die Verordnung des Landes Salzburg über den Umgang mit klar definierten Wölfen ist am 20. August in Kraft getreten. Grund dafür war das lange dauernde Bescheidverfahren, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt hat. Der Abschuss von Wölfen darf nach wie vor nur unter strengen Bedingungen stattfinden. Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris sowie die Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsrisses und, wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind, ein “Problemwolf” entnommen werden.

Für den Abschuss eines Wolfes gelten klar definierte Voraussetzungen. Er muss einen erheblichen Schaden verursachen und durch genetische Analyse bestätigt werden. Herdenschutzmaßnahmen müssen von ihm entweder überwunden worden sein oder als nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden sein. Das Abschussgebiet sowie der Riss sind sachverständig zu beurteilen und festzulegen. Vorgesehen ist eine Frist von vier Wochen für die Entnahme, diese beginnt immer nach einem neuerlichen Riss zu laufen und der Zeitraum wird auf der Homepage des Landes aktualisiert. Der Abschuss darf nur von Personen vorgenommen werden, die in den festgelegten Gebieten jagdausübungsberechtigt sind.

Zur Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.

Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung einen großen Vorteil: “Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignet herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt. Erst, wenn es neue Vorfälle gibt, wäre sie möglich. Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind”, so Stock.

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Agrarpolitik, Herdenschutz, Riss

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