Tiroler Problemwolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

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Weiter warten heißt es im Streit rund um den Tiroler Problemwolf “118MATK”. Nachdem der Wolf, der für mindestens 59 Tierrisse verantwortlich sein soll, sei 27. Oktober zur Entnahme freigegeben wurde geht das Land Tirol nun in Revision.

Obwohl das Tier bereits zur Entnahme freigegeben wurde, darf es nun anders als ursprünglich geplant doch nicht entnommen werden. Grund hierfür ist, dass das Landesgericht der Beschwerde von WWF und Ökobüro, gegen die Entnahme des Tieres, stattgegeben hat. Der Beschwerde wurde somit die aufschiebende Wirkung zuerkannt, dagegen will nun jedoch LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) Rechtsmittel ergreifen.

Ursprünglich wäre das Tier per 27. Oktober von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen worden und dürfte somit bejagt werden. Das Land verständigte hierbei bereits laut eigenen Angaben die Jagdausübungsberechtigten und Schutzorgane umgehend mittels SMS, dass die Entnahme des Tieres nicht mehr zulässig ist.

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