Visaregelungen für Saisoniers

Stand 3. April 2020
Verlängerung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte
Die Landwirtschaft zählt zum versorgungskritischen Bereich in der aktuellen Corona-Krise. Viele Saisonarbeitskräfte, für die zum Teil schon Beschäftigungsbewilligungen erteilt wurden, können aufgrund der Reisebeschränkungen nicht nach Österreich einreisen und ihre Arbeit nicht wie geplant aufnehmen.
Um dem drohenden Arbeitskräfteengpass weiter entgegenzuwirken, wird die zulässige Beschäftigungsdauer für jene drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land und bewilligt beschäftigt sind sowie für dringende Arbeiten benötigt werden, erweitert.
Die derzeit geltende Maximalbeschäftigungsdauer für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft wird von neun Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt. Damit soll ein weiterer Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln geleistet werden.
Automatische Verlängerung der Visa für Saisonarbeitskräfte:
In der aktuellen Situation soll der zwischenmenschliche Kontakt auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.  Das betrifft auch den Behörden- und Parteienverkehr und damit das Ausstellen von Visa.
Für Saisonarbeitskräfte, deren Beschäftigungsdauer (wie oben angeführt) verlängert wird, muss kein neues Visum ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des bestehenden Visums bleibt bis zum Ende der erteilten Beschäftigungsbewilligung aufrecht („automatische Verlängerung“.)  Aufgrund der Beschränkung der Reisemöglichkeiten ist die Beantragung eines Visums bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland aus faktischen Gründen nicht möglich. Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Drittstaats-Saisonier ist nach geltender Rechtslage ein Visum zu Erwerbszwecken aber notwendig.  Deshalb wird die Arbeitsaufnahme auch für Inhaber eines Visums mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zulässig. Dieses Visum kann auch im Inland beantragt werden.  Das Erfordernis einer aufrechten Beschäftigungsbewilligung des AMS bleibt aufrecht.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zu den Maßnahmen für Saisonarbeiter
„Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die verlässliche Versorgung mit Lebensmitteln, das ist eine der wichtigsten Aufgaben. In den nächsten Wochen werden uns immer mehr Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung fehlen. Diesem Mangel steuern wir mit der Plattform dielebensmittelhelfer.at entgegen. Aber zusätzlich müssen wir unsere Saisoniers absichern, dazu wurden heute wichtige Beschlüsse im Parlament gefasst.“

Der Beitrag Visaregelungen für Saisoniers erschien zuerst auf Blick ins Land.

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