Am 28.Februar ist Antragsschluss

 

Um die Betriebe in der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Zentraler Bestandteil ist die Covid-19-Investitionsprämie – sie hilft den Betrieben, selbst in der Krise notwendige Investitionen zu tätigen um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Erfolg der Investitionsprämie kann sich sehen lassen, sie wird extrem gut angenommen. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zieht eine erste Zwischenbilanz: Bis 7. Februar wurden beim Austria Wirtschaftsservice fast 33.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 3,5 Mrd. Euro in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung gestellt. Das Fördersumme beträgt 314,2 Mio. Euro. Fast 40 % der beantragten Investitionen erfüllen jene ökologischen Kriterien, um die Förderungshöhe von 7 auf 14 % zu verdoppeln.

Zitate Landwirtschaftsministerin Köstinger

„Unsere Betriebe investieren auch in Krisenzeiten, um fit für die Zukunft zu sein. Von neuen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, über PV-Anlagen auf Stalldächern, Biomasse-Anlagen, bis hin zur Modernisierung von Geräten ist alles dabei. Auch eine Homepage für Direktvermarkter einzurichten ist förderfähig. Diese Prämie hat ein gewaltiges Volumen an Investitionen ausgelöst. Das stärkt nicht nur die investierenden Betriebe, sondern hilft auch den Herstellern und der gesamten Wirtschaft durch die Krise zu kommen. Nützen Sie die COVID-Investitionsprämie, um jetzt noch wichtige Investitionen in Ihren Betrieb zu tätigen.“

Was sind die Rahmenbedingungen für die Prämie? Sie gilt für alle Anlagen mit einem Investitionsbeginn vor dem 1. Juni 2021.Der Durchführungszeitraum für Investitionen bis 20 Mio. Euro wurde auf den 28. Februar 2023 verlängert. Anträge sind noch bis 28. Februar 2021 möglich.  Gefördert werden Investitionen ab 5.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 7% der förderfähigen Investitionen. Zum Beispiel für den Bau einer neuen Getreidehalle oder für den Kauf von Zuchttieren. Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Prämie auf 14%. Damit können beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden. Diese Prämie gibt es zusätzlich zu schon bestehenden Förderinstrumenten. Weitere Informationen stehen auf www.landwirtschaft.at zur Verfügung.

Drei Antragsbeispiele

Ein Landwirt investiert in eine neue Kreiselegge um 6.000 Euro netto. Für die Investition in dieses Anbaugerät erhält der Landwirt einen Zuschuss von 7%. Die Investitionsprämie beträgt somit 420 Euro.

Ein Landwirt rüstet die Gülleausbringung auf Schleppschlauchsystem um. Die Investition kostet 25.000 Euro netto. Für die Investition erhält der Landwirt einen Zuschuss von 14% (Ökologisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 3.500 Euro.

Eine Landwirtin investiert in die Erstellung einer neuen Homepage mit Online Shop für ihren Betrieb. Die Investition kostet 6.000 Euro netto. Für die Investition erhält die Landwirtin einen Zuschuss von 14% (Digitalisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 840 Euro.

Der Beitrag Am 28.Februar ist Antragsschluss erschien zuerst auf Blick ins Land.

Agrarpolitik, Biomasse, Investition, News, Ökologie, Photovoltaik, Zucht

WordPress Ads