Urteil in Tiroler Kuhattacke hält

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall der tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, die im Vorjahr das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) getroffen hatte.

Laut der Entscheidung des Gerichts hätte der Landwirt um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen müssen, hieß es in einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“. „Zu dieser relativen Gefährlichkeit kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus“, so die Begründung. Der Bauer hätte als Tierhalter darauf reagieren müssen – eine Abzäunung sei eine „zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme“, hieß es seitens des Höchstgerichts.
Das Todesopfer habe wiederum Warnschilder und Abstandsregeln ignoriert. Als Hundehalterin hätte sie aber „über damit verbundene Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten“ müssen. Dem Witwer stehen nun rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekommt rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro, schreibt der ORF.
Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess.
Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt. Im August vergangenen Jahres hatten sowohl Bauer als auch Witwer, nach einer teilweisen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG, beim OGH Revision eingebracht.
In einer Presseaussendung bezieht der Präsident der LK-Tirol Stellung:
„Obwohl wir uns einen anderen Ausgang erhofft hätten, sind wir von diesem Urteil nicht überrascht“, erklärt LK-Präsident Josef Hechenberger. Ihm ist aber wichtig zu betonen, dass das nun gesprochene Urteil eine Einzelfallentscheidung ist und auf einer mittlerweile veralteten Rechtslage beruht: „Der Unfall im Jahr 2014 war ein äußerst tragisches, bedauernswertes Ereignis. Seitdem hat sich viel getan und es wurde auf den verschiedensten Kanälen über das richtige Verhalten auf unseren Almen informiert. Außerdem wurden inzwischen wichtige rechtliche Weichen gestellt, um die Almwirtschaft auch künftig zu ermöglichen, ohne dass sich die Bäuerinnen und Bauern vor einer Klagsflut fürchten müssen. Die Eigenverantwortung von Almbesuchern wurde gestärkt und klare Verhaltensregeln festgelegt, Änderungen im ABGB und Almschutzgesetz wurden getroffen. Außerdem gibt es eine Versicherungslösung, die die Bauern im Ernstfall zusätzlich absichert.“

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